Der Beschuldigte vermischte dadurch die Gelder, die er mit der Verpflichtung zur Hinterlegung auf einem auf den jeweiligen Mieter lautenden Depot oder Sparkonto empfangen hatte, mit Mitteln seines Unternehmens und verwendete sie anderweitig. - AJ. + AK._____ sowie AL.________ (Ziff. 1.2.11. AKS): Der Beschuldigte schloss (handelnd für die S.___ GmbH, die Kollektivgesellschaft R. B.________(KlG) und/oder die R. A._____ AG) einen Vertrag mit AJ. + AK._____ sowie AL.________ betreffend die Vermittlung einer Baufinanzierung. Zu diesem Zweck wurden die für das Bauprojekt verfügbaren Eigenmittel von CHF 60'000.00 dem Beschuldigten übergeben.