32 - AE. + AF.________ (Ziff. 1.2.6. AKS): Das Ehepaar AE. + AF.________ überwies dem Beschuldigten gestützt auf den «Vorvertrag/Reservationsvertrag» vom 10. September 2007 eine Anzahlung von CHF 25'000.00. Der Beschuldigte hatte sich verpflichtet, die Summe beim Zustandekommen des Grundstückkaufvertrags an den Kaufpreis anzurechnen oder ihn andernfalls zurückzuzahlen. Stattdessen vermischte er das Geld mit Mitteln seines Unternehmens und verwendete es abredewidrig, wofür er der qualifizierten Veruntreuung schuldig erklärt wurde. - AI.________ (Ziff. 1.2.8. AKS):