1.3.3.1. AKS): Der Beschuldigte erstellte eine falsche, angeblich mit der BS.___- stiftung abgeschlossene Provisionsvereinbarung (pag. 05 003 292). Diese nutzte er, um seinem Geschäftspartner AV.________ vorzutäuschen, die von P.________ auf das Geschäftskonto überwiesenen CHF 220'000.00 würden aus einer Provision stammen und dürften frei verwendet werden. Er wurde hierfür der Urkundenfälschung schuldig befunden. - Urkundenfälschung Verfügung der Staatsanwaltschaft (Ziff. 1.3.5. AKS):