GmbH (Ziff. 1.2.7. AKS): Bei der Gründung der R. D.___ GmbH bezeugte der Beschuldigte unterschriftlich, dass er und C.________ das Stammkapital von CHF 20'000.00 zur freien Verfügung der GmbH hinterlegt hätten. In Tat und Wahrheit stammte das Geld aus einem Darlehen der Kollektivgesellschaft R. B.________(KlG) und stand der GmbH nie zur freien Verfügung. Die durch falsche Angaben erlangte Gründungsurkunde sowie der Handelsregistereintrag wurden somit inhaltlich unwahr öffentlich beurkundet, wofür der Beschuldigte und C.________ wegen mehrfachen Erschleichens einer Falschbeurkundung verurteilt wurden. - Urkundenfälschungen i.S. G.___