auf insgesamt 14 Dokumenten. Dadurch gewährte er sich selbst unter anderem Einzelvollmacht über Bankkonten, nahm Betriebskredite im Namen seines Kunden auf und schanzte sich selbst eine geradezu allumfassende Blankovollmacht über sämtliche Angelegenheiten von E.________ zu (vgl. pag. 08 002 059). Die erstinstanzlichen Schuldsprüche wegen mehrfacher Urkundenfälschung stehen in engem Zusammenhang mit den oberinstanzlich strittigen Vorwürfen wegen Betrugs und qualifizierter Veruntreuung (E. 13 unten). - Urkundenfälschungen i.S. L.___