Dass der Beschuldigte in der Zeit nach dem ersten Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden im Frühling 2011 und nach dem Privatkonkurs nicht etwa zu einem "bescheidenen" Lebensstil zurückfand, sondern sich und seiner Frau vorspiegelte, es gehe im selben luxuriösen Stil weiter, zeigt das Geschehen um den versuchten Kauf bzw. die Miete der Villa in BO.________ im Frühling 2012. A.________ sagte nach seiner Verhaftung aus, er habe etwas vorspiegeln wollen, was nicht gewesen sei.