Abgesehen davon, dass er seit Mitte 2007 keinen Lohn von der BE._____AG mehr bezog, zeigt ein Blick auf die angeklagten und grundsätzlich nicht bestrittenen Veruntreuungen, dass A.________ schon 2007 und 2008 Hunderttausende hin- und herschieben musste, um die aufgerissenen Löcher jeweils für kurze Zeit zu stopfen und damit jeweils gleich neue Löcher aufriss. Im August 2011 musste über A.________ schliesslich der Privatkonkurs eröffnet werden, dies mit zugelassenen Forderungen von über CHF 1,2 Mio.