Das Gericht erachtet zusammenfassend als erstellt, dass der Beschuldigte A.________ spätestens ab Mitte 2007, als er die Kündigung der BE._____AG erhielt, in keiner Weise mehr ersatzfähig war und es schon zuvor an stabilen finanziellen Verhältnissen mangelte. Damit ist auch seine Aussage gegenüber der Staatsanwaltschaft, ihm seien die Schulden ab 2009 / 2010 über den Kopf gewachsen, als er kein sicheres Einkommen mehr gehabt habe, widerlegt. Abgesehen davon, dass er seit Mitte 2007 keinen Lohn von der BE._____AG mehr bezog, zeigt ein Blick auf die angeklagten und grundsätzlich nicht bestrittenen Veruntreuungen, dass A.______