Das Gericht erachtet es denn als erstellt, dass er über ein gewinnendes, überzeugendes Wesen verfügt, freundlich und überzeugend sein kann, aber keine Hemmungen hat, auch Bekannte und Freunde, auch die eigene Ehefrau, zu belügen und gar deren Unterschrift zu fälschen. Da (mit Ausnahme des Leasingbetrugs zum Nachteil der Y.________ und einer Unterziffer beim Geschädigten E.________) nicht Betrug, sondern primär Veruntreuung angeklagt ist, erübrigen sich weitere Ausführungen zur Persönlichkeit des Beschuldigten. Es sei aber an dieser Stelle nochmals auf die oben geschilderte berufliche Überforderung A's.