_ bezeichnete den Beschuldigten als seinen Freund, AI.________ schilderte ihn als "guten Typen", umgänglichen Menschen. Sämtliche anlässlich der Hauptverhandlung befragten Privatkläger schilderten ihn als freundlich und nett. Allen war die Enttäuschung darüber, dass der "nette" A.________ sie um ihr Geld gebracht hatte, deutlich anzumerken. Das Gericht erachtet es denn als erstellt, dass er über ein gewinnendes, überzeugendes Wesen verfügt, freundlich und überzeugend sein kann, aber keine Hemmungen hat, auch Bekannte und Freunde, auch die eigene Ehefrau, zu belügen und gar deren Unterschrift zu fälschen.