28 10.3 Zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten Hierzu das WSG (pag. 18 720 ff.): Dass es A.________ offenbar leichtfällt, das Vertrauen anderer Menschen zu gewinnen, ergibt sich nicht nur aus den Aussagen einiger Geschädigter, sondern auch aus den Angaben von AV.________, der nachvollziehbar schilderte, wie es dem Beschuldigten gelang, sich bei ihm als Familienmensch zu "verkaufen". Der Geschädigte BG.________ bezeichnete den Beschuldigten als seinen Freund, AI.