26 T.____ AG umzubenennen und ab dem 10. August 2012 über diese Gesellschaft Immobiliengeschäfte zu machen. Weniger als ein Monat nach der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister beging der Beschuldigte bereits die erste Veruntreuung (vgl. Ziff. 1.3.2 der Anklageschrift), so dass der Verdacht besteht, er habe die Zusammenarbeit mit AV.________ nur gesucht, um an lukrative Liegenschaftsgeschäfte und damit grössere finanzielle Mittel zu kommen.