A.________ seinerseits machte nach dem Ausstieg von C.________ noch für kurze Zeit im Alleingang mit der R. A._____ AG weiter, inwiefern er überhaupt noch produktiv tätig war, geht aus den Akten nicht hervor. Nach der Hausdurchsuchung vom 24. März 2011 liess er sich zu 100% krankschreiben und war dies per 30. September 2011 immer noch. Er bezog die entsprechenden Krankentaggelder und begann dann gemäss seinen Aussagen zunächst für die NFP zu arbeiten, bevor er AV.________ kennen lernte und diesen dazu brachte, einen Firmenmantel zu kaufen, diesen in