So bestand keine Kontrolle darüber, was A.________ tat, oder insbesondere nicht tat, namentlich ordnungsgemäss Buch zu führen und die verschiedenen juristischen Personen sauber zu trennen. Die Entdeckung der Veruntreuung zum Nachteil des Ehepaars G.________ stellte den Anfang vom Ende der gemeinsamen geschäftlichen Tätigkeit der beiden Beschuldigten dar: C.________ forderte A.________ zunächst intern auf, "die Sache in Ordnung" zu bringen. Als er Ende 2010 / Anfang 2011 erkennen musste, dass A.________ dies nicht getan hatte, sondern im Gegenteil weitere Verfehlungen, zum Beispiel die Veruntreuungen zum Nachteil der STWE Z.________, (vgl. dazu nachfolgend Ziff.