Zwei Jahre nach Beginn der gemeinsamen Tätigkeit, am 24. Januar 2006, wurde die R. D.___ GmbH in das Handelsregister eingetragen. Gemäss den insoweit übereinstimmenden Aussagen der Beschuldigten gründeten sie diese, um alles, was mit dem Bereich Immobilien zu tun hatte, darüber abzuwickeln. Dies erscheint auf den ersten Blick einleuchtend, auch wenn nicht ganz nachvollziehbar ist, warum die Beschuldigten die KG mit den entsprechenden Haftungsrisiken daneben weiter betrieben. Das Konzept wurde jedoch nie tatsächlich umgesetzt, eine kontinuierliche Geschäftstätigkeit dieser GmbH ist aus den Akten nicht ersichtlich.