_ AG (später BF._____ AG) im Auftragsverhältnis zu arbeiten, was ihm ein regelmässiges Einkommen sicherte und sich gut mit einer selbständigen Tätigkeit als Versicherungsvermittler ergänzen liess: Tagsüber war er für die BD._____ AG unterwegs und konnte abends, wenn Privatpersonen ohnehin besser erreichbar sind, noch Kundenbesuche als Versicherungsberater absolvieren. Die Tätigkeitsgebiete der beiden Beschuldigten ergänzten sich, zumindest auf dem Papier, gut: A.________ war als Treuhänder für KMU und Privatpersonen tätig und übernahm die Verwaltung mehrerer Liegenschaften, C._____