___ AG tätig und arbeitete nebenbei als selbständiger Treuhänder. Warum er gegenüber der Staatsanwaltschaft während der Einvernahme vom 14. Mai 2014 behauptet hatte, er habe bei der BE._____AG gekündigt und sich daraufhin mit der R. B.________(KlG) selbständig gemacht, ist unverständlich, da faktenwidrig. Wann genau C.________ seine Stelle bei der BL.________ kündigte, ergibt sich aus den Akten zwar nicht, aus seinen Aussagen geht jedoch hervor, dass dies 2003 gewesen sein muss. Er begann als Aussendienstmitarbeiter der Firma BD._____ AG (später BF.