___ und C.________ lernten sich 2003 über die zukünftige Frau C's.________ kennen und entschlossen sich relativ bald darauf, sich gemeinsam selbständig zu machen, da sie in ihren bisherigen Tätigkeiten nicht mehr zufrieden waren. Bereits per 8. Januar 2004 wurde daher die R. B.________ (KlG) ins Handelsregister eingetragen. Die ungewöhnliche Wahl einer KG (statt einer GmbH) als "Geschäftsvehikel", erklärt sich damit, dass die gemeinsame Geschäftstätigkeit zu Beginn für keinen der Beschuldigten die Haupttätigkeit war: A.________ war bis August 2007 bei der BE._____ AG tätig und arbeitete nebenbei als selbständiger Treuhänder.