10. Beweiswürdigung 10.1 Zur Chronologie der Ereignisse und den involvierten Gesellschaften Hierzu hielt das WSG beweiswürdigend fest (pag. 18 716 ff.): Bereits eine erste Lektüre der Aussagen der Beschuldigten zeigt, dass sich diese besser nie selbständig gemacht hätten. Aus ihnen ergeben sich deutlich einerseits die zu hoch gesteckten Ziele, andererseits die geschäftliche Überforderung, insbesondere des Beschuldigten A.________. Wie es überhaupt zur gemeinsamen Geschäftstätigkeit kam, ergibt sich ebenso aus den insoweit übereinstimmenden Aussagen: A.________ und C.________ lernten sich 2003 über die zukünftige Frau C's.