Dieser habe sich erst später bei ihm gemeldet, als er erfahren habe, dass auch er Strafanzeige gegen den Beschuldigten eingereicht habe. 9.2 Aussagen des Beschuldigten an der oberinstanzlichen Einvernahme Der Beschuldigte gab zusammengefasst an, mit der Tatsache umzugehen, dass er in nicht unerheblichem Ausmass Gelder von Kunden veruntreut habe, sei nicht einfach (zum Ganzen pag. 1301 ff.). Im Nachhinein betrachtet habe man einmal mit kleinen Dingen angefangen und es sei immer mehr geworden. Anstatt sich Hilfe zu suchen und reinen Tisch zu machen, habe er sich ein Lügenkonstrukt und eine Fassade aufgebaut.