_ erfahren, das müsse in den Sommerferien im Jahr 2010 gewesen sein. In Abwesenheit des Beschuldigten seien sie informiert worden, dass mehrere Handwerkerrechnungen nicht bezahlt worden seien. Bei einer Abklärung bei der Aargauischen Kantonalbank habe er bemerkt, dass der Beschuldigte Bezüge in Höhe von rund CHF 98'000.00 bis CHF 100'000.00 gemacht habe. Er habe den Beschuldigten damit konfrontiert. Dieser habe behauptet, das Geld E.________ übergeben zu haben. Rückblickend zweifle er daran. Anschliessend sei es zu dem gemeinsamen Essen mit den beiden Ehefrauen gekommen, das leider nicht gut gekommen sei.