Der Beschuldigte habe hingegen die ganze Buchhaltung, die Führung des Büros, die Abwicklung von Zahlungen, die Betriebsorganisation, den Immobilienbereich und seine Kunden, die er teilweise von der BE._____AG mitgenommen habe, betreut. Er, C.________, habe damals keine Kenntnisse über Buchhaltung und über das Bauen (ausgenommen die Finanzierung) gehabt. Von den Machenschaften des Beschuldigten habe er im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben des Ehepaars G.________ erfahren, das müsse in den Sommerferien im Jahr 2010 gewesen sein.