18 1295 ff. ff.). Seinen jetzigen Arbeitgeber habe er schon früher, vor der Zusammenarbeit mit dem Beschuldigten, vertreten, als er für die BD._____ AG gearbeitet habe. Finanziell habe sich seit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung nichts verändert. Er stehe gut da und bezahle ratenweise die verbleibenden Schulden ab, unter anderem die Anwalts- und Verfahrenskosten sowie ein Darlehen im Zusammenhang mit der R. A._____ AG. Zum Beschuldigten habe er ausser im Rahmen des vorliegenden Strafverfahrens seit ca. 11 Jahren keinen Kontakt mehr gehabt. Er habe ihn einst durch seine Ehefrau kennengelernt.