22 lung etc.), welches versicherungsmedizinisch, ausserhalb einer objektiven Psychopathologie, für keine langfristige Arbeitsunfähigkeit qualifiziert. Aufgrund der klinisch-objektiv, heute mittelschweren angstbetonten depressiven Symptomatik mit ausgeprägten kognitiv-konzentrativen Defiziten ist der Krankheitsverlauf vorderhand aufgrund der Erheblichkeit der affektpathologischen Beeinträchtigungen (vorderhand noch) ausgewiesen." (pag. 05 001 385).