Dem Bericht der Kantonspolizei Zug über die Festnahme von A.________ vom 23. Oktober 2013 kann entnommen werden, dass er nicht nur von der Staatsanwaltschaft Bern gesucht wurde, sondern auch wegen mehrerer nicht bezahlter Bussen im RIPOL [automatisiertes Polizeifahndungssystem] ausgeschrieben war, so wegen CHF 2'070.00 und CHF 1'810.00 durch die Luzerner Behörden und wegen CHF 260.00 durch die Nidwaldner Behörden (pag. 03 001 005). Aus einem Schreiben der Vollzugsdienste des Kantons Luzern an die Staatsanwaltschaft vom 5. Dezember 2013 geht hervor, dass A.___