07 370 001 ff.). Nachdem zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Konkursamt diskutiert worden war, ob der Anteil von A.________ am Liquidationserlös aus dem Verkauf der Liegenschaft U.___-weg in die Konkursmasse fallen könnte, was die Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 19. Januar 2015 verneinte, wurde das Konkursverfahren mit Entscheid vom 26. Januar 2015 als geschlossen erklärt (pag. 07 370 035 f.). Der Konkurs war im summarischen Verfahren geführt worden. Die Ausgleichskasse des Kantons Bern, die einzige 2.-Klass-Gläubigerin, erhielt CHF 11'227.30, dagegen blieben sämtliche 3.-Klass-Forderungen von total CHF 1'325'146.10 ungedeckt (pag. 07 370 046).