Im Mittelpunkt stehen dabei die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten, unter anderem im Zusammenhang mit dem Bau und dem späteren Verkauf des Einfamilienhauses am U.___-weg in Langenthal. Nach den weitgehend überzeugenden Ausführungen des WSG (die sogleich wiedergegeben werden) gab in erster Linie der Finanzbedarf für das Bauvorhaben mit dessen ausufernden Dimensionen den Anstoss für die teilweise eingestandenen Delikte des Beschuldigten.