5.6 H.________ H.________, vertreten durch Rechtsanwalt I.________, beantragten in ihrer schriftlichen Eingabe vom 20. Oktober 2022 zusammengefasst die Bestätigung der in erster Instanz zugesprochenen Zivilforderung sowie eine Parteientschädigung in Höhe von CHF 6'500.00 (pag. 18 1170). 5.7 Übrige Parteien G.________ sowie P.________ wurde das Erscheinen an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung freigestellt. Sie erschienen nicht und stellten keine schriftlichen Anträge.