Im Weiteren seien die erforderlichen Verfügungen zu erlassen. Insbesondere sei über die beschlagnahmten Gegenstände/Vermögenswerte zu befinden: 1. Der beschlagnahmte Erlös der Liegenschaft am U.___-weg in Langenthal in der Höhe von CHF 116'563.20 sei im Umfang von CHF 95'000.00 einzuziehen. Die Beschlagnahme des restlichen Verwertungserlöses in der Höhe von CHF 21'563.20 sei aufzuheben und L.________ herauszugeben.