4. zu einem Berufsverbot während 5 Jahren, konkret zum Verbot: 4.1. selbstständiger Erwerbstätigkeit im Bereich Treuhand-, Finanz- und/oder Immobilienbereich sowie 4.2. unselbstständiger Erwerbstätigkeit im Treuhand-, Finanz- und/oder Immobilienbereich mit eigener Zeichnungsberechtigung (auch Kollektivzeichnungsberechtigung) sowie mit rechtlicher und/oder faktischer Verfügungsberechtigung über finanzielle Mittel Dritter. III.