1. zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 7 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von insgesamt 273 Tagen sowie der Ersatzmassnahmen im Umfang von 3 Tagen; 2. zur Bezahlung einer Ersatzforderung von CHF 500'000.00; 3. zur Bezahlung von 9/10 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten und der gesamten oberinstanzlichen Verfahrenskosten (die Gebühr der Staatsanwaltschaft für das Führen der Anklage vor Gericht sei erst- und oberinstanzlich auf CHF 750.00 / Halbtag festzusetzen); 4. zu einem Berufsverbot während 5 Jahren, konkret zum Verbot