18 1172 f.). Gestützt auf die Eingaben vom 10. und 18. Oktober 2022 (pag. 18 1136; pag. 18 1146) wurden C.________ und Rechtsanwalt D.________ von der Teilnahme an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung mit Ausnahme der Befragung von C.________ dispensiert (pag. 18 1140; pag. 18 1165). Der Antrag von Fürsprecher M.________, wonach seine Mandantin, L.________, in Abwesenheit vom Beschuldigten zu befragen sei (pag. 18 1098 f.), wurde mit Verfügung vom 17. Oktober 2022 abgewiesen (pag.