4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen und Dispensationen von der oberinstanzlichen Hauptverhandlung Den Beweisanträgen der Generalstaatsanwaltschaft entsprechend (pag. 18 1128 f.) wurden bei der AR.____ GmbH die (provisorischen) Jahresabschlüsse 2021/2022 inkl. Inventar und der Lohnausweis des Beschuldigten für das Jahr 2021 sowie die Lohnabrechnungen Juli-September 2022 ediert. Überdies wurde ein Betreibungsregisterauszug inkl. Verlustscheinjournal über den Beschuldigten des Betreibungsamts Emmental-Oberaargau, Dienststelle Oberaargau eingeholt (pag. 18 1140). Die bei der AR.