18 997 ff.). C.________ (zu diesem Zeitpunkt noch in der Rolle als beschuldigte Person sowie als Straf- und Zivilkläger), nach wie vor amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt D.________, meldete ebenfalls Berufung an (pag. 18 651). Er teilte jedoch mit Schreiben vom 8. Juli 2021 mit, dass keine Berufungserklärung eingereicht werde (pag. 18 1002; zu den Folgen für die Parteistellung von C.________ sogleich E. 3 unten).