2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, nach wie vor amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt Dr. B.________, fristgerecht Berufung an (pag. 18 644). Die ebenso fristgerechte Berufungserklärung datiert vom 5. Juli 2021 (pag. 18 986 ff.). Die Staatsanwaltschaft meldete ebenso Berufung an (pag. 18 657). Seitens der Generalstaatsanwaltschaft, delegiert handelnd durch Staatsanwalt O.________, Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (pag. 18 967), wurde am 6. Juli 2021 fristgerecht die Berufungserklärung eingereicht (pag. 18 997 ff.).