8. Die Zustimmung zur Löschung des von A.________, vgt., erstellten DNA-Profils (PCN.________) wird dem zuständigen Bundesamt nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). [Eröffnungsformel]