5. Die beschlagnahmten Vermögenswerte auf dem Sparkonto AP.________ (Konto-Nr.) bei der UBS AG lautend auf A.________ werden zur Deckung der Verfahrenskosten eingezogen (Art. 268 StGB). 6. Der beschlagnahmte Verwertungserlös des Skoda Oktavia von CHF 200.00 wird zur Deckung der Verfahrenskosten eingezogen (Art. 268 StGB). 7. Die beschlagnahmten Unterlagen verbleiben als Beweismittel bei den Akten.