Die Entschädigung für die amtliche Rechtsvertretung von E.________, vgt., durch Rechtsanwalt F.________ wird wie folgt bestimmt: [Honorartabelle] 9 A.________, vgt., hat dem Kanton Bern die amtliche Entschädigung von CHF 11'086.30 zu erstatten, wenn er sich in günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befindet (Art. 138 Abs. 2, 426 Abs. 4 und 433 Abs. 1 StPO). VIII. Weiter wird verfügt: