unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 18'672.40 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte (Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO). Die Entschädigung wird direkt an Rechtsanwalt D.________, vgt., ausbezahlt. IV. C.________, vgt., wird schuldig erklärt 7 1. der Misswirtschaft, gemeinsam begangen mit A.________, vgt., zwischen dem 20.01.2010 und dem 03.02.2011 in Langenthal zum Nachteil der Gläubiger der R. A._____ AG (Ziff. 2.1.1 der Anklageschrift);