3. Zur Bezahlung der auf ihn entfallenden Verfahrenskosten in der Höhe von insgesamt CHF 85'478.65, bestehend aus: [Kostentabelle] III. C.________, vgt., wird freigesprochen von der Anschuldigung des Erschleichens einer Falschbeurkundung, 1. angeblich begangen am 17.02.2009 in Langenthal (Ziff. 2.2.1 der Anklageschrift); 2. angeblich begangen am 23.02.2009 in Langenthal und Bern (Ziff. 2.2.2 der Anklageschrift); unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von 25% an den Kanton Bern, ausmachend CHF 2'316.85, und