Das Strafverfahren gegen A.________, vgt., wegen qualifizierter Veruntreuung, angeblich begangen am 26.01.2006 in Langenthal zum Nachteil der Stockwerkeigentümergemeinschaft X.________ im Deliktsbetrag von CHF 4'500.00 (Ziff. 1.2.2 der Anklageschrift), wird eingestellt ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung. II. A.________, vgt., wird schuldig erklärt 1. der mehrfachen qualifizierten Veruntreuung, begangen vom 24.07.2006 bis Frühling 2011 im Gesamtdeliktsbetrag von CHF 1'590'605.80