BRÄGGER, Verbreitung der Covid-19-Pandemie im Freiheitsentzug verhindert, pri- son-info 2/2020, S. 11 ff.). Demzufolge vermögen die Bedenken des Beschwerdeführers in Bezug auf die Covid-19-Pandemie keinen Strafaufschub zu begründen. Dies umso weniger, als Risikopatienten auch in Freiheit gewissen Risiken ausgesetzt sind.