Die Massnahmen werden laufend überprüft und angepasst, um unnötige Einschränkungen der Inhaftierten zu verhindern. So wurde etwa das Besuchsverbot per 11. März 2021 und das Ausgangs- und Urlaubsverbot per 1. Mai 2021 wieder aufgehoben (Medienmitteilung des Kantons Bern vom 4. März 2021, Kurzinformation aus dem Regierungsrat; Medienmitteilung des Kantons Bern vom 28. April 2021). Die zurzeit massgebenden Massnahmen, welche zum Schutz von eingewiesenen Personen getroffen wurden, finden sich in den Art. 16d ff. der Verordnung vom 4. November 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19 V; BSG 815.123) und gelten vorerst bis zum 24. Januar 2022 (Art.