So wurden zunächst etwa eine Maskentragpflicht, ein zeitweises Besuchsverbot, die Anordnung von Quarantäne für Neueintretende sowie ein Ausgangs- und Urlaubsverbot angeordnet (Medienmitteilung des Kantons Bern vom 20. Januar 2021 und vom 25. Februar 2021). Diese Schutzmassnahmen richten sich nach der Orientierungshilfe der KKJPD vom 6. April 2020, in der die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) konkretisiert wurden. Die Massnahmen werden laufend überprüft und angepasst, um unnötige Einschränkungen der Inhaftierten zu verhindern.