Schliesslich überwiegen die Interessen des Beschwerdeführers auch unter Einbezug der aktuellen Covid-19-Pandemie nicht. Für die Justizvollzugsanstalten des Kantons Bern wurden verschiedene Massnahmen zur Verhinderung des Einschleppens und Ausbreitens von Covid-19 innerhalb der Institutionen ausgearbeitet. So wurden zunächst etwa eine Maskentragpflicht, ein zeitweises Besuchsverbot, die Anordnung von Quarantäne für Neueintretende sowie ein Ausgangs- und Urlaubsverbot angeordnet (Medienmitteilung des Kantons Bern vom 20. Januar 2021 und vom 25. Februar 2021).