Die Einnahme von Medikamenten ist auch in Haft möglich, womit dem Risiko eines Myokardinfarkts gar wirksamer begegnet werden kann als bisher. Ebenso ist im Rahmen des Strafvollzugs das Wahrnehmen von allenfalls notwendigen anstaltsexternen Arztterminen möglich. Dank der Betreuung durch den anstaltsinternen Gesundheitsdienst kann auf Veränderungen im Gesundheitszustand zeitnah reagiert werden. Der Vorinstanz kann deshalb in ihrer Einschätzung gefolgt werden, wonach die gebotene medikamentöse Behandlung im Strafvollzug gewährleistet ist.