11 Operation einem Strafantritt nicht per se entgegensteht, zumal eine solche auch während des Strafvollzuges vorgenommen bzw. für deren dringende Durchführung nötigenfalls ein Strafunterbruch gewährt werden kann (vgl. Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 17 323 vom 20. Dezember 2017, Ziff. 10.4). Allerdings konnte gemäss Sprechstundenbericht von Dr. med. C.________ vom 22. September 2020 nicht gesagt werden, ob sich die Kniebeschwerden des Beschwerdeführers während der Haft verschlechtern würden (Akten BVD, pag.