408 ff.). Der Beilage zu der Eingabe des Beschwerdeführers vom 11. November 2020 ist ferner zu entnehmen, dass Dr. med. D.________ beim Beschwerdeführer eine arterielle Hypertonie, Hypercholesterinämie sowie eine Varicose diagnostizierte (dies handschriftlich auf dem Fragebogen der BVD vom 10. September 2020). Hiervon seien im Alltag das Herz und die Beine betroffen. Angesichts der zu erwartenden Belastungsmomente sei bei einem Freiheitsentzug mit einem Myocardinfekt zu rechnen. Vor der Durchführung des Strafvollzugs müsse der Beschwerdeführer «eingestellt» sein, da er seine Medikamente bisher nicht konsequent genommen habe.