Den eingereichten E-Mails von Dr. med. C.________ ist schliesslich zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer postoperative Physiotherapie für sechs Monate beanspruche und ein Haftantritt frühestens vier Monate postoperativ möglich sei. Es könne sein, dass der Beschwerdeführer für mehrere Monate auf die Benutzung von Gehstützen angewiesen sei, was in einer Strafvollzugsanstalt sicherlich nicht gut sei. Zudem bestünden fast immer für vier Monate Schmerzen. Werde keine regelmässige Physiotherapie durchgeführt, könne auch ein Bewegungsdefizit resultieren (Akten BVD, pag. 408 ff.).