9 diesbezüglichen Bericht vom 3. Dezember 2020 ist zu entnehmen, dass die Beschwerden durch eine tibiofemorale Chondopathie erklärbar seien. Bei einem Eingriff am Knie des Beschwerdeführers resultiere ein Ausfall für körperliche Arbeit von vier Monaten. Der Beschwerdeführer solle sich melden, wenn er sich für einen solchen Eingriff entscheide (Akten BVD, pag. 381). Am 19. Februar 2021 wurde der Beschwerdeführer schliesslich am Knie operiert.